Gemäss der Vollzugshilfe "Bauen in lärmbelasteten Gebieten" des BVU (Beschwerdebeilage 32), S. 13, nehme der Pegel bei Linienquellen mit einer Distanzverdoppelung um lediglich 3 dB(A) ab. Dieselbe Abnahme werde durch eine Halbierung des Aspektwinkels (z.B. von 180° auf 90°) erreicht. In der Stellungnahme der Abteilung Tiefbau, Sektion Realisierung, vom 4. März 2024, S. 3 f., werden als zusätzliche Gründe für die um bis zu 7 dB(A) niedrigeren Beurteilungspegel bei den Liegenschaften an der T- Strasse 5, 8 und 10 im Vergleich zu denjenigen an der T-Strasse 1 eine bessere Abschirmung durch die geplante Rückversetzung der Stützmauer - 37 -