Im vorliegenden Fall werden die grösseren Abweichungen zwischen den Mess- und den Berechnungsresultaten bei den Liegenschaften an der QR- Strasse 17 (richtig offenbar 19) und an der R-Strasse 2 (Messpunkte 3 und 4) nicht oder jedenfalls nicht konkret mit Störgeräuschen, besonders lauten Einzelereignissen in einer insgesamt kleinen Verkehrsmenge oder anderen lokalen Besonderheiten erklärt. Vielmehr wird in der Stellungnahme der Abteilung Tiefbau, Sektion Realisierung, vom 4. März 2024, festgehalten, dass die Ursachen für die Abweichungen nicht abschliessend erklärt werden konnten (a.a.O., S. 3).