Dergleichen ist aus dem Leitfaden nicht ersichtlich, weder aus der Abbildung auf S. 13 noch andernorts. Auch spätere Sanierungsmassnahmen sind im Sinne der umweltrechtlichen Vorsorge möglichst nachhaltig auszugestalten. Im Fachbericht Lärm wird deshalb richtigerweise darauf abgestellt, dass das vorliegende Strassenbauprojekt einen neuen Sanierungshorizont von 20 Jahren auslöst, der aufgrund des Planungsbeginns im Herbst 2016 im Jahr 2036 ablaufen würde.