Mit der Festlegung des Sanierungshorizonts soll sichergestellt werden, dass zukünftige (Strassenlärm-)Sanierungen nachhaltig wirksam sind, was die Berücksichtigung der zukünftigen Lärmemissionen, basierend auf entsprechenden Siedlungs- und Verkehrsprognosen, bedingt. Dabei soll die Sanierung nicht auf einen fixen Planungshorizont, sondern projektspezifisch und im Sinne der Vorsorge auf ein zum Zeitpunkt des Projektstarts festgelegtes zukünftiges Prognoseszenario erfolgen. Dieses Beurteilungsszenario soll die absehbare Entwicklung der Emissionen für eine Planungsperiode von mindestens 15 Jahren ab dem Zeitpunkt der Realisierung beinhalten.