USG noch dem von den Beschwerdeführern zitierten Leitfaden "Strassenlärm", der ausschliesslich für Sanierungen von Altanlagen gelte (Beschwerdeantwort, S. 7). Der Stellungnahme der Abteilung Tiefbau, Sektion Realisierung, vom 4. März 2024, ist ergänzend zu entnehmen, dass die Lärmbelastungen im Jahr 2041 bei der prognostizierten Entwicklung des DTV um 1 dB(A) zunehmen würde.