Dasselbe gelte für einen Sanierungshorizont von 20 Jahren mit einer Verkehrszunahme um 31,08%. Aber auch nur eine Hochrechnung des DTV bis zum Zeitpunkt des (geplanten) Belagsersatzes nach zehn Jahren ab Realisierung sei nicht erfolgt. Dieses methodisch nicht korrekte Vorgehen lasse sich entgegen der Annahme der Vorinstanz nicht damit rechtfertigen, dass die Verkehrsentwicklung in den nächsten zehn oder 15 Jahren (Steigerung um 17,5% bzw. 22,5%) zu keiner wahrnehmbaren Lärmpegelzunahme (> 1 dB[A]) führe. Dort, wo die Immissionsgrenzwerte gerade so eingehalten seien, führte bereits eine geringe Mehrbelastung zu einer Grenzwertüberschreitung.