__ AG verfasste Leitfaden "Strassenlärm" (Beschwerdebeilage 29), S. 16, würden die Massgeblichkeit eines 20-jährigen Prognosehorizonts für die Lärmbeurteilung bestätigen. Unter Berücksichtigung einer Reserve von fünf Jahren, die es vom Beginn der Planung bis zur Realisierung eines Strassenbauprojekts in der Regel brauche, betrage der Planungshorizont sogar 25 Jahre. In 25 Jahren werde der Verkehr im Projektperimeter um rund 40,26% zunehmen, was sich deutlich auf den Beurteilungspegel Lr auswirken würde. Dasselbe gelte für einen Sanierungshorizont von 20 Jahren mit einer Verkehrszunahme um 31,08%.