3.2.5.5. Für die Lärmberechnung dürfe nicht – wie im Fachbericht Lärm geschehen – der DTV im Jahr 2021 herangezogen werden. Stattdessen sei der hochgerechnete Wert am Ende des Prognosehorizonts von 20 Jahren massgebend, um der zukünftigen Entwicklung der Lärmemissionen und -immissio- nen Rechnung zu tragen. Das Fazit auf S. 43 des Fachberichts sowie der vom BAFU herausgegebene und der O._____ AG verfasste Leitfaden "Strassenlärm" (Beschwerdebeilage 29), S. 16, würden die Massgeblichkeit eines 20-jährigen Prognosehorizonts für die Lärmbeurteilung bestätigen.