die mittlere Geschwindigkeit (V m) anstelle der signalisierten Höchstgeschwindigkeit mit Rücksicht auf die Empfehlungen des BAFU (Beschwerdebeilage 26, S. 15; Beschwerdebeilage 27, S. 8; Beschwerdebeilage 28, S. 12) ohne das Vorliegen einer dort geschilderten Ausnahmesituation einen methodischen Fehler dar. Die zwei Fussgängerüberquerungen im Projektperimeter sind mit einer Lichtsignalanlage gesichert und dürften daher nicht zu einer generell langsameren Fahrweise führen. Dasselbe gilt für die nicht permanent bedienten Bushaltestellen sowie für die vortrittsbelasteten Einfahrten W-Strasse und R-Strasse.