T-Strasse und AF-Strasse). Aus der Stellungnahme der Abteilung Tiefbau, Sektion Realisierung, geht derweil hervor, dass bei der Lärmberechnung auf die aufgerundeten Medianwerte (V 50), die über der mittleren gefahrenen Geschwindigkeit (Vm) lägen, abgestellt worden sei, und mit einer Zugrundelegung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für den Tageszeitraum nur um 0,5 dB(A) und für den Nachtzeitraum 0,3 dB(a) höhere Werte resultieren, was nicht wahrnehmbar sei.