aufkommen. Hinzu kommt, dass nicht plausibel erscheint, weshalb die nicht sehr hohe Betonmauer im Bereich der Liegenschaft an der T-Strasse 11 das Berechnungsergebnis der AA._____ AG derart verfälscht haben könnte, dass die Werte um 8 dB(A) am Tag und 7 dB(A) in der Nacht zu hoch ausfielen, zumal die T-Strasse von Mauern gesäumt ist und die berechneten Pegeldifferenzen bei anderen Liegenschaften (z.B. an der T- Strasse 3) trotzdem deutlich weniger hoch sind.