Gemäss Abteilung Tiefbau, Sektion Realisierung, hätten Modellvergleiche des BAFU und interne Vergleiche des Kantons Aargau gezeigt, dass es im Vergleich zwischen Berechnungen mit dem Lärmberechnungsmodell StL86+ und sonROAD 18 vereinzelt zu Pegeldifferenzen von bis zu 8 dB(A) kommen könne. Eine grosse Rolle dürfte dabei das mit sonROAD 18 verwendete Ausbreitungsmodell ISO 9613-2 spielen, insbesondere im Zusammenhang mit komplexen Schallausbreitungssituationen. Bezüglich der Liegenschaft an der T-Strasse 11 dürfte die Hinderniswirkung der bestehenden Betonmauer in diesem Bereich in den Berechnungen der AA.