3.2.5.3. Ähnlich hohe Pegeldifferenzen ergäben sich aus dem Vergleich der von der O._____ AG für die Liegenschaften an der T-Strasse 8 und 11, an der QS- Strasse 1 und an der QR-Strasse 30 berechneten Beurteilungspegel mit denjenigen, welche die AA._____ AG im Technischen Bericht vom 14. Oktober 2011 zum Strassenlärm-Sanierungsprojekt Q._____ K aaa, D ttt und K jjj (Beschwerdebeilage 25) berechnet habe, obwohl den damaligen Berechnungen ein vergleichbarer DTV zugrunde gelegen habe. Und auch hier seien die teilweisen massiven Abweichungen bis zu 8 dB(A) nicht mit dem Wechsel des Lärmberechnungsmodells erklärbar.