Der blosse Hinweis der Vorinstanz, wonach die Daten im AGIS aufgrund der seinerzeitigen Anwendung des zwischenzeitlich überholten Lärmberechnungsmodells StL86+ nicht mehr aktuell seien, überzeuge nicht. Der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) im Jahr 2009 habe sich nicht in einem Ausmass verändert, das Abweichungen von bis zu 8 dB(A) erklären würde. Zudem seien die Werte im AGIS für das Jahr 2021 hochgerechnet worden, was für deren Aktualität spreche.