144) gelten würden. Es sind also spätestens nach Ablauf des fünften Betriebsjahrs, ab welchem das Lärmminderungspotenzial des lärmarmen Belags auf den Endwert von –3dB(A) sinkt, mindestens vier Liegenschaften von einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte betroffen (Vorakten AB._____, act. 108 f.). Bei weiteren zehn Liegenschaften werden die Immissionsgrenzwerte gerade so eingehalten, an der QS-Strasse 1, an der R-Strasse 2 und 4 sowie an der QR-Strasse 1, 3, 4, 9, 11, 15 und 30 (Vorakten AB._____, act. 144). Bereits eine sehr geringfügig erhöhte Lärmbelastung würde auch hier zu einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte führen.