3.2.5. 3.2.5.1. Gemäss Fachbericht Lärm kann die vollständige Einhaltung der Immissionsgrenzwerte im Projektperimeter durch den Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelags allein zumindest nach Ablauf einer bestimmten Betriebsdauer nicht bewerkstelligt werden. Im Bereich der QR-Strasse (QR-Strasse 2 und 6) betrage die IGW-Überschreitung an der Frontfassade nachts 1 dB(A). An der Frontfassade der Liegenschaft T-Strasse 1 werde der Immissionsgrenzwert sowohl am Tag als auch in der Nacht um 3 dB(A) überschritten (Vorakten AB.