Massnahme verlangten gesamthaften Interessenabwägung neben der Reduktion des Mittelungspegels auch Veränderungen der Maximalpegel oder der Flankensteilheilt des Schallpegels einzubeziehen und zu berücksichtigen sind, die sich auf das Wohlbefinden der Anwohner auswirken, jedenfalls dann, wenn mit einer Verbesserung der Schlafqualität oder -dauer zu rechnen ist (a.a.O., Erw. 6.4). Seitherige Untersuchungen unter anderem an der Grabenstrasse in Zug zwischen Ende Mai und Oktober 2017 haben die bezüglich der Reduktion von störenden Ein- - 29 -