__ AG im Technischen Bericht vom 14. Oktober 2011 [Beschwerdebeilage 25]) verwendet wurde, aufgrund der Entwicklung von Wissenschaft und Technik sowie neuerer Forschungsergebnisse in vielerlei Hinsicht nicht mehr als aktuell bezeichnet werden können (vgl. das Urteil des Bundesgerichts 1C_350/2019 vom 16. Juni 2020, Erw. 4.3.4), weil es unter anderem nicht für Geschwindigkeiten unter 50 km/h konzipiert ist und zu einer klaren Unterschätzung des Pegelminderungspotenzials bei einer Geschwindigkeitsreduktion von 50 auf 30 km/h führt (Urteil des Bundesgericht 1C_589/2014 vom 3. Februar 2016, Erw. 5.1; vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 1C_350/2019 vom 16. Juni 2020, Erw.