Zudem bestätigen mittlerweile mehrere Studien, dass gesundheitsschädliche Lärmwirkungen auch bei Personen auftreten, die sich nicht belästigt fühlen (vgl. dazu auch das Urteil des Bundesgerichts 1C_574/2020 vom 9. März 2023, Erw. 6.4; Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung EKLB, Bern 2021, S. 26 f.). Des Weiteren hat sich zwischenzeitlich ergeben, dass Lärmberechnungen gestützt auf das aus den 1980er-Jahren stammende Modell StL-86+, das auch für die Berechnung der Beurteilungspegel im Rahmen der Lärmsanierung der K aaa im Jahr 2013 (durch die AA._____ AG im Technischen Bericht vom 14. Oktober 2011 [