18 USG (als Daueraufgabe) auch dann bestehen kann, wenn bereits ein Lärmsanierungsprojekt durchgeführt wurde (Einwendungsentscheid AB._____, Erw. 3.2.3). Sie besteht jedoch darauf, dass eine erneute Sanierung in ihrem Ermessen liege, zumal die Lärmimmissionen mit dem vorliegenden Strassenbauprojekt bereits durch den Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelags abnähmen und sich der - 28 - relevante Sachverhalt seit Abschluss der letzten Sanierung nicht wesentlich verändert habe.