_ sowie die Verbesserung der Verkehrssituation für den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr haben bestenfalls positive, mit Sicherheit aber keine nachteiligen Auswirkungen auf die ökologischen Kriterien. Der Strassenverkehrslärm wird durch den Einbau eines lärmarmen Belags und allenfalls auch durch eine gewisse Verkehrsberuhigung gegenüber dem Ausgangszustand zumindest in den Anfangsjahren nach dem Umbau wahrnehmbar reduziert (vgl. dazu das Urteil des Bundesgerichts 1C_544/2008, 1C_548/2008, 1C_550/2008 vom 27. August 2009, Erw. 8.3 ff.).