Das trifft auf das streitgegenständliche Strassenbauprojekt in verschiedener Hinsicht nicht zu. Für das Projekt wird der vorbestehende Strassenraum genutzt, der lediglich für den Langsamverkehr erweitert wird, weshalb – wie bereits erwähnt – keine Kapazitätserweiterung für den in lärmmässiger Hinsicht massgeblichen motorisierten Verkehr erfolgt. Eine wesentliche, geschweige denn eine vollständige Funktions- oder Zweckänderung liegt ohnehin nicht vor. Und trotz umfangreicher und aufwändiger baulicher Massnahmen erfährt der Strassenabschnitt dadurch keine Steigerung der Benutzerfrequenz.