Dagegen ändern sich die Funktion des Strassenabschnitts sowie die Art und Weise der Benutzung nach dem Umbau nicht wesentlich; eine Kapazitätserweiterung findet (auch durch die Verlängerung der Bushaltestelle in Richtung S._____ und die für den Langsamverkehr reservierte Ausweitung des Strassenraums) nicht statt und die Umorganisation des Verkehrsraums beschränkt sich auf eine weitgehende Aufgabe des Mischverkehrssystems zwischen den motorisierten Verkehrsteilnehmenden und den Radfahrern.