Es mag zutreffen, dass all diese Werkleitungen mit Ausnahme von Einlaufschächten für die Strassenentwässerung nicht Bestandteil des Strassenbauprojekts bilden und nicht dessen Kosten belasten (vgl. Beschwerdeantwort, S. 9), was aber nicht heisst, dass deren Einbau und Sanierung keine weitergehenden Eingriffe in den Strassenkörper als bei einer oberflächlichen Fahrbahnsanierung erfordert. Die Verlegung eines Medienrohrs auf einer Länge von 350 m (vgl. Technischer Bericht, S. 16) bedingt auch Eingriffe in den südlichen Gehbereich auf einer Länge von 40 m am westlichen Projektende und rund 150 m im östlichen Bereich (Beschwerdeantwort, S. 9). Gemäss Projektgenehmigungsentscheid, S. 2, Ziff.