3.2.2. 3.2.2.1. Die Vorinstanz befand, zwar gingen folgende mit dem umstrittenen Projekt vorgesehenen Änderungen über den reinen Strassenunterhalt hinaus: Sanierung der Fahrbahn sowie Anpassungen und Verbesserungen bezüglich Betrieb und Gestaltung; teilweise Erneuerung des Strassenoberbaus der Fahrbahn und der Gehwege auf einer Länge von 440 m; Ersatz der Strassenentwässerung und Teile der Beleuchtung; Erstellung eines neuen Radstreifens bergseitig auf der T-Strasse; Rückbau der bestehenden Stützmauer (entlang der T-Strasse) und Neubau weiter bergwärts auf einer Länge von 120 m; Neugestaltung der Bushaltestellen; teilweiser Belagsersatz der Gehwege;