baulichen Massnahmen mit einer Temporeduktion zwingend einhergehen müssten, um die Einhaltung von Tempo 30 zu gewährleisten, werde von der Vorinstanz nicht näher erläutert. Gemäss Fachbericht Lärm bestehe dafür aufgrund der konkreten Gegebenheiten keine Notwendigkeit. Allenfalls könne auch mit einer blossen Signalisation (mit Tafeln und Bodenmarkierungen) eine effektive Absenkung der gefahrenen Geschwindigkeit erreicht werden, vor allem wenn – wie hier – der wiederholte temporäre Einsatz eines Lärmdisplays geplant sei. Ein erheblicher Zeitverlust mit finanziellen Folgen für den öffentlichen Verkehr sei nicht zu befürchten.