Anders als die Vorinstanz annehme, eigne sich die Einführung von Tempo 30 im Allgemeinen wesentlich besser zur Reduktion des Maximalpegels und der Flankensteilheit als der Einbau eines lärmarmen Belags, dessen Vorzüge diesbezüglich nicht ausgewiesen seien. Dass schon die in der QR-Strasse vorgesehene Ausgestaltung der K aaa als Kernfahrbahn eine Geschwindigkeitsreduktion und dadurch eine Senkung der Maximalpegel und der Flankensteilheit erwarten lasse, sei rein spekulativ und betreffe ohnehin nur einen Teil der umzubauenden Strassenstrecke.