Wegen der Schädlichkeit solcher Aufwachreaktionen gelte es zu berücksichtigen, ob sich mit einer Geschwindigkeitsreduktion auch der Maximalpegel und die Flankensteilheit senken liessen. Anders als die Vorinstanz annehme, eigne sich die Einführung von Tempo 30 im Allgemeinen wesentlich besser zur Reduktion des Maximalpegels und der Flankensteilheit als der Einbau eines lärmarmen Belags, dessen Vorzüge diesbezüglich nicht ausgewiesen seien.