pegel (Lärmspitzen) und der Flankensteilheit (lästige Beschleunigungsgeräusche, schnell fahrende grosse Fahrzeuge). Die Beachtung von Maximalpegel und Flankensteilheit ziele insbesondere auf den Schutz des ungestörten Schlafs ab; die Problematik der Aufwachreaktionen lasse sich nicht anhand eines über mehrere Stunden gemittelten Durchschnittspegels beurteilen, der je nach Belastungssituation nicht einmal übermässig sein müsse (Urteil des Bundesgerichts 1C_589/2014 vom 3. Februar 2016, Erw. 6.2). Wegen der Schädlichkeit solcher Aufwachreaktionen gelte es zu berücksichtigen, ob sich mit einer Geschwindigkeitsreduktion auch der Maximalpegel und die Flankensteilheit senken liessen.