ten, vorausgesetzt die O._____ AG habe den Beurteilungspegel (Lr) korrekt ermittelt, was bestritten werde. Demgegenüber sei die akustische Wirkung von Tempo 30 auch gemäss Fachbericht Lärm klar höher. Eine Kombination der beiden Massnahmen würde dazu führen, dass bei sämtlichen Liegenschaften im Projektperimeter die Immissionsgrenzwerte gewahrt würden. Daraus erhelle, dass eine übermässige Umweltbelastung im Sinne von Art. 108 Abs. 2 lit. d SSV anzunehmen sei, die eine Reduktion der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit erheische, und zwar selbst dann, wenn der geplante lärmarme Belag eingebaut werde. Dabei gehe es nicht nur um die Senkung des Mittelungspegels (Lr), sondern auch der Maximal-