schätzung des Lärmminderungspotenzials von Temporeduktionen als Folge eines für niedrige Geschwindigkeiten ungeeigneten Strassenlärmberechnungsmodells (StL-86+) und die wesentliche Reduktion nicht nur des Durchschnittpegels gemäss LSV (Lr), sondern auch der Maximalpegel, der Flankensteilheit und der Zahl besonders lauter Einzelereignisse durch die Einführung von Tempo 30. In zahlreichen seither durchgeführten Untersuchungen, unter anderem auf der Grabenstrasse in Zug (von Ende Mai bis Oktober 2017), habe sich die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h als sehr wirksame Lärmsanierungsmassnahme bestätigt.