Technischer Bericht]). 2. Mit einigen untergeordneten Projektanpassungen, die für das vorliegende Beschwerdeverfahren nicht von Relevanz sind, genehmigte die Vorinstanz das oben beschriebene Strassenbauprojekt und wies die von den Beschwerdeführern dagegen erhobenen Einwendungen weitestgehend ab. Abgewiesen wurden namentlich die Anträge auf Herabsetzung der projektierten Geschwindigkeit im Projektperimeter von 50 km/h auf 30 km/h und auf Einholung eines Gutachtens der ENHK zur Verträglichkeit des Strassenbauprojekts mit den Schutzzielen des ISOS-Inventarobjekts qqq Stadt Q._____ und des BLN-Inventarobjekts ppp W-Schlucht._____ in Q._____.