Es drohe dadurch ein Verlust der Tiefe und Bedeutung der Vorgärten und eine Entkoppelung der QR-Strasse, was auch zu einer Beeinträchtigung des BLN-Schutzziels 3.7 (Erhaltung der historischen Verkehrswege in ihrer Substanz und Einbettung in die Landschaft) führe. Auf der gegenüberliegenden Strassenseite werde mit der Versetzung der Betonbrüstung um 30 cm in Richtung W-Schlucht._____ direkt in die Uferschutzzone des BLN-Inventarobjekts eingegriffen. Durch den Ersatz der Betonbrüstung mit einem Geländer sei zudem mit einer Zunahme der Lichtverschmutzung in der W-Schlucht._____ durch den nächtlichen Verkehr zu rechnen, was sich auf den Lebensraum der dortigen Fauna auswirke.