der Mauer sei auf der ganzen Länge als IVS-relevante Objektsubstanz zu werten. An ihre Stelle trete eine neue, um 3 m zurückversetzte Betonmauer. Deren Erscheinungsbild und die mit der Rückversetzung verbundene Ausweitung des Strassenraums und Verkleinerung der bergseitigen Vorgärten könnten die für das Jahr 2024 geplante Überarbeitung des ISOS-Inventarobjekts qqq negativ präjudizieren. Es drohe dadurch ein Verlust der Tiefe und Bedeutung der Vorgärten und eine Entkoppelung der QR-Strasse, was auch zu einer Beeinträchtigung des BLN-Schutzziels 3.7 (Erhaltung der historischen Verkehrswege in ihrer Substanz und Einbettung in die Landschaft) führe.