5.3.2. Dem halten die Beschwerdeführer entgegen, das streitbetroffene Projekt tangiere die Schutzobjekte mehrerer Bundesinventare (BLN-Inventarobjekt ppp W-Schlucht._____ in Q._____, ISOS-Inventarobjekt qqq Stadt Q._____, IVS-Inventarobjekte AG rrr Strecke Q._____-T._____ und AG sss Strecke Q._____-V._____). Aus den von den Beschwerdeführenden bereits vor der Vorinstanz vorgebrachten Gründen sei eine erhebliche Beeinträchtigung der erwähnten Inventarobjekte nicht mit Sicherheit auszuschliessen. Es sei der Abbruch einer verputzten Bruchsteinmauer geplant, die in einem ISOS-Bereich mit dem Erhaltungsziel A liege und wenigstens in Teilen allenfalls erhalten werden könnte. Die Beschaffenheit