aufgewertet werde. Vom Erhaltungsziel A (Substanzerhalt) der Baugruppe 2.1 (QR-Strasse, nördlicher Brückenkopf, ehemals befestigt) werde primär die speziell erwähnte alte Häuserfront als markanter Querriegel an der nördlichen Brückenausfahrt erfasst, nicht hingegen die durch das Projekt zu ersetzenden strassenbegleitenden Mauern. Im Übrigen – so die Vorinstanz weiter – sei nicht ersichtlich und werde von den Einwendenden auch nicht näher begründet, dass und weshalb das vorliegende Projekt das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) - 13 -