___ als Objekt des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) könnte durch das umstrittene Strassenbauprojekt wesentlich beeinträchtigt werden, nicht gerechtfertigt sei. Dazu verwies sie unter anderem auf die Ausführungen der Kantonalen Denkmalpflege in deren Bericht vom 17. Mai 2021, worin diese zum Schluss gelangte, dass sich am eigentlichen Charakter des Ortsbildes im Gebiet 2 (Bebauung am nördlichen Flussufer, vorwiegend 19./20. Jahrhundert) mit Erhaltungsziel C (Erhalten des Charakters) nur wenig ändere bzw. der nördliche Brückenkopf durch die strassenseitig vorgesehenen Massnahmen (ausgedehnte gepflästerte Vorzonen) sogar