Eine Änderung von Sachanträgen ist mit diesem Verfahrensantrag obendrein (bislang) nicht verbunden. Das BVU, Rechtsabteilung, moniert sogar, dass diesbezüglich Sachanträge gänzlich fehlten, weil keine (spezifischen) Projektänderungen, beispielsweise ein Verzicht auf den Abbruch der bestehenden Mauer (auf der Nordseite der T-Strasse) oder die Rückversetzung der ersatzweise geplanten Stützmauer beantragt würden (Beschwerdeantwort, S. 3 f.).