In diesem Rahmen sei das mit den Massnahmen gemäss Rechtsbegehren 2 verbundene Lärmminderungspotential auf dem Projektperimeter sowohl hinsichtlich Dauerschall- als auch hinsichtlich Maximalpegel und Flankensteilheit – jeweils unter Darlegung des Ist-Zustands und des Beurteilungszustands in 25 Jahren – konkret abzuklären und darzustellen. b)