4. Eventualiter sei die Sache unter Aufhebung der unter Rechtsbegehren 1 genannten Regierungsratsbeschlüsse an den Beschwerdegegner zurückzuweisen mit der Auflage, im Sinne der nachstehenden Verfahrensanträge 1 und 2 die erforderlichen Fachgutachten einzuholen sowie ergänzende Sachverhaltsabklärungen vorzunehmen und gestützt darauf neu zu entscheiden. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MWST) zulasten des Beschwerdegegners. Zudem stellten die Beschwerdeführer die folgenden Verfahrensanträge: