Gutachten zu erstellen (vgl. Bundesblatt [BBl] 1965 III 104). Angesichts dessen ist der blosse Ausdruck "Fürsprecherin für die Schutzinteressen eines Denkmals oder Ortsbildes" auf der Homepage der Bundesverwaltung erst recht nicht geeignet, die Neutralität, Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit der EKD in Frage zu stellen.