Tatsächlich wird auf der Homepage selber differenziert zum Ausdruck gebracht, wie die Rolle der EKD als "Fürsprecherin" zu verstehen ist: "Die EKD hat demnach die Aufgabe, Rahmenbedingungen für Vorhaben herzuleiten, die Tragweite eines geplanten Eingriffs zu beurteilen und aufzuzeigen, ob sich eine Beeinträchtigung des Schutzobjektes durch Projektänderung oder durch Auflagen verringern lässt. Sie legt in ihren ausführlichen Gutachten grossen Wert auf eine nachvollziehbare Herleitung ihrer Aussagen" (Kapitel "Inhalt und Bedeutung der Gutachten", letzter Teil).