Dies gilt umso mehr, als die Formulierung "Fürsprecherin für die Schutzinteressen eines Denkmals oder Ortsbildes" keineswegs derart einseitig verstanden werden muss, wie die Beschwerdeführerin dies offenbar tut. Tatsächlich wird auf der Homepage selber differenziert zum Ausdruck gebracht, wie die Rolle der EKD als "Fürsprecherin" zu verstehen ist: "Die EKD hat demnach die Aufgabe, Rahmenbedingungen für Vorhaben herzuleiten, die Tragweite eines geplanten Eingriffs zu beurteilen und aufzuzeigen, ob sich eine Beeinträchtigung des Schutzobjektes durch Projektänderung oder durch Auflagen verringern lässt.