Diese Argumentation vermag in mehrfacher Hinsicht nicht zu überzeugen. Vorab ist wesentlich, dass die Beschwerdeführerin nicht auf eine eigene Homepage der EKD bezieht (eine solche gibt es, soweit erkennbar, überhaupt nicht), sondern auf die Homepage der Bundesverwaltung (https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/baukultur/ekd/auftrag-ekd/funk- tionsweise-ekd.html; zuletzt besucht am 12. April 2024). Entsprechend ist primär nicht die EKD, sondern die Bundesverwaltung (konkret das Eidgenössische Departement des Innern bzw. dessen Bundesamt für Kultur) für den Inhalt der Homepage verantwortlich. Die kritisierte Formulierung kann daher nicht der EKD zum Vorwurf gemacht werden.