Intensitätsgrad für die Annahme einer Ausstandspflicht aufweisen, in der Gesamtschau zu einer begründeten Besorgnis der Befangenheit führen (vgl. zum Ganzen BGE 144 I 234, Erw. 5.2; 137 I 227; Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2022.359 vom 15. Mai 2023, Erw. II/3.3 mit zahlreichen Hinweisen).