– Eine Bestandesaufnahme der abgeschlossenen NHG-Revision", in: Umweltrecht in der Praxis [URP] 2020, S. 131 ff.). Selbst wenn den EKD-Gutachten weiterhin ein hohes Gewicht beigemessen wird, vermag die Beschwerdeführerin daraus keinen Anspruch auf die Begutachtung durch eine andere Stelle abzuleiten. - 11 -