b. der Rechtsdienst des Regierungsrats anzuweisen, stattdessen im Sinne der Verfahrensanträge der Beschwerdeführerin eine unabhängige und neutrale Fachperson mit der Begutachtung der Liegenschaft D in Q._____ zu beauftragen. 2. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer) sowohl für das Verfahren vor Verwaltungsgericht als auch für das Verfahren vor dem Rechtsdienst des Regierungsrats.