2. Über die Kosten dieses Zwischenentscheids wird im Hauptentscheid befunden. C. 1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. Oktober 2023 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Begehren: 1. In Gutheissung der Beschwerde sei -5- a. der Zwischenentscheid des Rechtsdiensts des Regierungsrats vom 28. September 2023 betreffend die Beauftragung der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) mit der Begutachtung der Liegenschaft D in Q._____ aufzuheben und