7. Mit Eingabe vom 6. Juli 2023 reichte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zum Instruktionsschreiben vom 29. Juni 2023 ein, in welcher sie festhielt, dass sie eine Begutachtung durch die EKD ausdrücklich ablehne, und den Antrag stellte, stattdessen eine neutrale und unabhängige Fachperson mit der Begutachtung zu beauftragen. In einer weiteren Stellungnahme vom 22. August 2023 präzisierte die Beschwerdeführerin ihren Antrag wie folgt: