6. Mit Instruktionsschreiben vom 29. Juni 2023 ersuchte der Rechtsdienst des Regierungsrats die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) um Bekanntgabe, ob sie im vorliegenden Fall ein Gutachten erstellen würde. Die Kommissionssekretärin der EKD teilte dem Rechtsdienst des Regierungsrats am 19. Juli 2023 mit, dass die EKD bereit wäre, ein Gutachten zu erstellen.